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Montag, 16. Mai 2022
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Der Heimatschutz will nur das 1873 realisierte Mühlegebäude mit Giebeldach erhalten. Bild: Roger Strässle
Ausgemüllert hat die Mühle in Steinmaur schon vor Jahrzehnten. Was die einen als Schandfleck bezeichnen, ist für den Zürcher Heimatschutz erhaltenswert. Der Fall liegt beim Baurekursgericht.
Unterland. Ein Bauschild vor der Ruine des einstigen Mühlegebäudes verkündet es: «Gewerbehaus Steimer – Bezug ab Frühjahr 2022». Bauherrin ist das Architekturbüro Oskar Meier AG. Das Unternehmen hat die Baubewilligung von der Gemeinde im letzten Jahr erhalten. Doch von den geplanten Büro- und Gewerbeflächen ist noch gar nichts zu sehen. Der Haupteingang der alten Mühle ist zugemauert, die Scheiben schon längst eingeschlagen. Das Gebäude neben der Mosterei Brunner ist nach wie vor im Dornröschenschlaf. Mit dem geplanten Gewerbehaus geht es nicht vorwärts, da ein Verfahren vor dem Baurekursgericht Zürich hängig ist. Einspruch gegen den Neubau hat der Zürcher Heimatschutz erhoben.
Die Gemeinde Steinmaur hatte vor zwei Jahren für die alte Mühle, deren Hauptgebäude aus dem Jahr 1873 stammt, ein Gutachten erstellen lassen. Sie liess abklären, ob der Gebäudekomplex ins kommunale Schutzinventar aufgenommen werden soll. Der Gutachter stellte in der Folge einen hohen Schutzwert fest, sowohl für das rund 150 Jahre alte Hauptgebäude als auch das Silo; einen Betonturm, den die damaligen Mühlebetreiber 1935 erbauen liessen. Trotzdem entschied der Gemeinderat von Steinmaur, das Gebäude nicht ins kommunale Schutzinventar aufzunehmen. Bei einem negativen Entscheid obliege es Organisationen wie dem Heimatschutz, dies anzufechten, sagt Martin Killias, früher Professor für Strafrecht und heute Präsident des Schweizer sowie Zürcher Heimatschutzes. «Für seine Organisation ist der Erhalt dieses baukulturellen Erbes klar gegeben», betont Killias und präzisiert: «Der Bauherr muss ja nicht den gesamten Gebäudekomplex der Mühle erhalten. Das Baurekursgericht erkannte beispielsweise das Betonsilo von 1935 als nicht erhaltenswert.» Der Heimatschutz hätte zwar gerne im Sinne des obgenannten Gutachtens ein Silo erhalten. Doch man könne damit leben, wenn dieser abgebrochen werde, so Killias. Gleiches gelte für den späteren Anbau der Mühle. Streitpunkt ist für den Heimatschutz aber ganz klar das ursprüngliche Hauptgebäude mit Satteldach aus dem vorletzten Jahrhundert. Immerhin handle es sich um den einst grössten Müllereibetrieb im Kanton Zürich, sagt Killias. Der Bau sei ein wichtiger Zeitzeuge mit einem hohen Situationswert, wie es im Fachjargon heisst.
Entscheide das Baurekursgericht wie nach dem Augenschein angekündigt zugunsten der Erhaltung des äusseren Erscheinungsbildes des alten Müllereigebäudes, müsse der Bauherr nur die Aussenfassade, nicht aber das Innenleben erhalten, betont Killias. Das ursprüngliche, bald 150 Jahre alte Gebäude weise ein beachtliches Volumen auf. Damit könne der Bauherr auf der Industriebrache sehr wohl etwas Interessantes realisieren, zumal das Silo und der Erweiterungsbau abgebrochen werden können.
Wie gesagt, ist der Fall momentan beim Baurekursgericht Zürich hängig. Eine Begehung seitens der Richter hat zwar stattgefunden, doch ein schriftlich begründeter Entscheid liegt noch nicht vor. Doch selbst wenn dieser bei den Parteien eintrifft, dürfte es noch eine Weile dauern, bis die Bagger auffahren. Gut möglich, dass das Urteil weitergezogen wird. Es könnte also sein, dass sich schliesslich die Richter in Lausanne damit beschäftigen müssen.
Mitte der 1990er Jahre hat das Architekturbüro Oskar Meier AG die Industriebrache gekauft. In der Folge plante der neue Besitzer verschiedene Projekte. So war auf dem Areal etwa eine Überbauung geplant, in die die Gemeindeverwaltung sowie die Post hätten einziehen sollen. Verschiedentlich hiess es damals, damit werde man den «Schandfleck» endlich los. Doch das Vorhaben scheiterte am Souverän: Einen Kredit von 3,3 Millionen Franken für die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung im geplanten Gewerbehaus mit Attikawohnungen lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2007 deutlich ab.
Bekanntheit erlangte der Zürcher Müllereibetrieb sehr wohl: In den 1930er Jahren schlossen die damaligen Betreiber einen Liefervertrag mit dem jungen Detailhandelsunternehmen von Gottlieb Duttweiler. Die Mühle belieferte dieses mit Mehl für die Jowa AG in Meilen – und sie wurde schliesslich zum grössten Migros-Lieferanten der Schweiz. Selbst Bundesbern – es ging um die Erhöhung des Mehlkontingents – musste sich letztlich damit befassen.
Anfang der 1950er Jahre wurde die Mühle automatisiert. Sie galt als modernster Müllereibetrieb in der Schweiz. Aus wirtschaftlichen Gründen hat man das Unternehmen 1985 stillgelegt.
Ein Wahrzeichen oder ein Schandfleck? Dazu Martin Killias: «Das Problem für den Heimatschutz ist, dass sich viele Bijous vor ihrer Unterschutzstellung in einem lamentablen Zustand präsentieren. Wenn dann das Facelifting stattgefunden hat, will das niemand mehr wahrhaben.»
Roger Strässle
Der Heimatschutz will nur das 1873 realisierte Mühlegebäude mit Giebeldach erhalten. Bild: Roger Strässle
Ausgemüllert hat die Mühle in Steinmaur schon vor Jahrzehnten. Was die einen als Schandfleck bezeichnen, ist für den Zürcher Heimatschutz erhaltenswert. Der Fall liegt beim Baurekursgericht.
Unterland. Ein Bauschild vor der Ruine des einstigen Mühlegebäudes verkündet es: «Gewerbehaus Steimer – Bezug ab Frühjahr 2022». Bauherrin ist das Architekturbüro Oskar Meier AG. Das Unternehmen hat die Baubewilligung von der Gemeinde im letzten Jahr erhalten. Doch von den geplanten Büro- und Gewerbeflächen ist noch gar nichts zu sehen. Der Haupteingang der alten Mühle ist zugemauert, die Scheiben schon längst eingeschlagen. Das Gebäude neben der Mosterei Brunner ist nach wie vor im Dornröschenschlaf. Mit dem geplanten Gewerbehaus geht es nicht vorwärts, da ein Verfahren vor dem Baurekursgericht Zürich hängig ist. Einspruch gegen den Neubau hat der Zürcher Heimatschutz erhoben.
Die Gemeinde Steinmaur hatte vor zwei Jahren für die alte Mühle, deren Hauptgebäude aus dem Jahr 1873 stammt, ein Gutachten erstellen lassen. Sie liess abklären, ob der Gebäudekomplex ins kommunale Schutzinventar aufgenommen werden soll. Der Gutachter stellte in der Folge einen hohen Schutzwert fest, sowohl für das rund 150 Jahre alte Hauptgebäude als auch das Silo; einen Betonturm, den die damaligen Mühlebetreiber 1935 erbauen liessen. Trotzdem entschied der Gemeinderat von Steinmaur, das Gebäude nicht ins kommunale Schutzinventar aufzunehmen. Bei einem negativen Entscheid obliege es Organisationen wie dem Heimatschutz, dies anzufechten, sagt Martin Killias, früher Professor für Strafrecht und heute Präsident des Schweizer sowie Zürcher Heimatschutzes. «Für seine Organisation ist der Erhalt dieses baukulturellen Erbes klar gegeben», betont Killias und präzisiert: «Der Bauherr muss ja nicht den gesamten Gebäudekomplex der Mühle erhalten. Das Baurekursgericht erkannte beispielsweise das Betonsilo von 1935 als nicht erhaltenswert.» Der Heimatschutz hätte zwar gerne im Sinne des obgenannten Gutachtens ein Silo erhalten. Doch man könne damit leben, wenn dieser abgebrochen werde, so Killias. Gleiches gelte für den späteren Anbau der Mühle. Streitpunkt ist für den Heimatschutz aber ganz klar das ursprüngliche Hauptgebäude mit Satteldach aus dem vorletzten Jahrhundert. Immerhin handle es sich um den einst grössten Müllereibetrieb im Kanton Zürich, sagt Killias. Der Bau sei ein wichtiger Zeitzeuge mit einem hohen Situationswert, wie es im Fachjargon heisst.
Entscheide das Baurekursgericht wie nach dem Augenschein angekündigt zugunsten der Erhaltung des äusseren Erscheinungsbildes des alten Müllereigebäudes, müsse der Bauherr nur die Aussenfassade, nicht aber das Innenleben erhalten, betont Killias. Das ursprüngliche, bald 150 Jahre alte Gebäude weise ein beachtliches Volumen auf. Damit könne der Bauherr auf der Industriebrache sehr wohl etwas Interessantes realisieren, zumal das Silo und der Erweiterungsbau abgebrochen werden können.
Wie gesagt, ist der Fall momentan beim Baurekursgericht Zürich hängig. Eine Begehung seitens der Richter hat zwar stattgefunden, doch ein schriftlich begründeter Entscheid liegt noch nicht vor. Doch selbst wenn dieser bei den Parteien eintrifft, dürfte es noch eine Weile dauern, bis die Bagger auffahren. Gut möglich, dass das Urteil weitergezogen wird. Es könnte also sein, dass sich schliesslich die Richter in Lausanne damit beschäftigen müssen.
Mitte der 1990er Jahre hat das Architekturbüro Oskar Meier AG die Industriebrache gekauft. In der Folge plante der neue Besitzer verschiedene Projekte. So war auf dem Areal etwa eine Überbauung geplant, in die die Gemeindeverwaltung sowie die Post hätten einziehen sollen. Verschiedentlich hiess es damals, damit werde man den «Schandfleck» endlich los. Doch das Vorhaben scheiterte am Souverän: Einen Kredit von 3,3 Millionen Franken für die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung im geplanten Gewerbehaus mit Attikawohnungen lehnten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2007 deutlich ab.
Bekanntheit erlangte der Zürcher Müllereibetrieb sehr wohl: In den 1930er Jahren schlossen die damaligen Betreiber einen Liefervertrag mit dem jungen Detailhandelsunternehmen von Gottlieb Duttweiler. Die Mühle belieferte dieses mit Mehl für die Jowa AG in Meilen – und sie wurde schliesslich zum grössten Migros-Lieferanten der Schweiz. Selbst Bundesbern – es ging um die Erhöhung des Mehlkontingents – musste sich letztlich damit befassen.
Anfang der 1950er Jahre wurde die Mühle automatisiert. Sie galt als modernster Müllereibetrieb in der Schweiz. Aus wirtschaftlichen Gründen hat man das Unternehmen 1985 stillgelegt.
Ein Wahrzeichen oder ein Schandfleck? Dazu Martin Killias: «Das Problem für den Heimatschutz ist, dass sich viele Bijous vor ihrer Unterschutzstellung in einem lamentablen Zustand präsentieren. Wenn dann das Facelifting stattgefunden hat, will das niemand mehr wahrhaben.»
Roger Strässle
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