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Montag, 16. Mai 2022
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Auf diesen Parkplatz an der Schulhausstrasse in Bülach soll der Modulbau Lindenhof zu stehen kommen. Foto: Bettina Sticher
Gegen den Modulbau beim Bülacher Schulhaus Lindenhof gab es einen Rekurs. Dieser wurde nun vom Baurekursgericht gutgeheissen. Der Bau dürfte sich damit stark verzögern. Ob die Stadt den Entscheid weiterzieht, ist noch nicht entschieden. Über Baukredit wird Ende September abgestimmt.
Bülach. Bülach hat zu wenig Schulraum und das Problem wird sich die kommenden Jahre noch verschärfen. Denn es wird derzeit viel gebaut im Einzugsgebiet des Flughafens. Mit dieser Erkenntnis endet die Einigkeit der Stadt Bülach und der Rekurrenten bezüglich Modulbau Schulhaus Lindenhof. Diverse Anwohner haben in diesem Zusammenhang eine umfangreiche und detaillierte Mängelliste zusammengestellt. Spricht man einzelne Punkte an, wird schnell klar, dass die Situation mit denkmalgeschütztem Schulhaus, verkehrstechnischen Engpässen, zu wenig Schulraum in der ganzen Stadt und einer dem Bauboom offensichtlich hintennach hinkenden Schulraumplanung in der Stadt Bülach komplex ist.
Die Rekurrierenden haben schliesslich am 26. März gegen den Baurechtsentscheid der Stadt Bülach vom 17. Februar 2021 Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben. Darin brachten sie diverse Rügen vor. Kritisiert werden unter anderem die fehlende Gesamtschau bei der Planung und Koordination des Umbaus mit der ungenügenden Verkehrssituation, eine mangelhafte Gestaltung des mehrstöckigen Modulbaublocks und fehlende Einordnung in die bauliche sowie landschaftliche Umgebung (das sich daneben befindenden Schulhaus B ist denkmalgeschützt), fehlende Überprüfung der Parkplatzsituation sowie lärmschutzrechtliche Aspekte. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat den Rekurs nun mit Urteil vom 26. August gutgeheissen und begründet dies im Wesentlichen mit der fehlenden Koordination mit dem erforderlichen Projekt zum Strassenverkehr. Der Entscheid richtete sich zwar gegen das ursprünglich zweistöckige Projekt, das mit rund 4,5 Millionen geschätzten Baukosten noch in der Kompetenz des Stadtparlamentes lag. Die Einwände sind aber die gleichen wie für den Plan, das Gebäude dreigeschossig zu erstellen. Der Rat hatte den Bau nämlich am 15. März um einen Stock und damit auch den Kredit dafür auf 6,12 Millionen Franken erhöht. Daher wird über die Schulraum-Erweiterung am 26. September an der Urne abgestimmt. Und es könnte sogar sein, dass diese wiederholt werden muss. Die Rekurrenten in Sachen Modulbau überlegen es sich zurzeit, auch gegen eine Aufstockung vorzugehen, falls sie, wie sie erklären, die Planung für unsorgfältig halten. Im Projektbeschrieb der Unterlagen zur Abstimmung kritisieren sie den Ausdruck «Minergie ähnlicher Standard», weil Minergie ein geschützter Begriff und der Standard nicht erfüllt sei. Zudem ist gemäss den beteiligten Anwohnern die Fassadenbekleidung mit Metallplatten nicht möglich, denn der Baurechtsentscheid habe eine verpflichtende Auflage vonseiten der SBB, auf Metallteile in der Fassade zu verzichten. Das als «Modulbau» deklarierte Schulhausprovisorium entspreche einem normalen Elementbau, bei dem ein zweites Leben an einem neuen Standort ausgeschlossen sei. Der Plan, dieses Provisorium nach 20 Jahren zu ersetzen, sei unökologisch und die Lebenszykluskosten sehr hoch.
Das Baurekursgericht begründet die Gutheissung des Rekurses damit, dass die Koordination des Bauvorhabens mangelhaft sei. Es müsse zwingend ein Strassenprojekt erstellt werden. Die Stadt muss nun zuerst ein strassengesetzliches Verfahren durchführen und den Entscheid dann zusammen mit dem neuen Bauentscheid eröffnen. Das alles hat zur Folge: Die Schulhauserweiterung wird sich zeitlich stark verzögern. Die Hoffnung, dass der Modulbau auf das Schuljahr 2022/2023 fertiggestellt werden kann, wie dies in den Abstimmungsunterlagen als frühest möglicher Termin genannt wird, dürfte sich damit wohl definitiv zerschlagen haben.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Sollte die Stadt Bülach auf ein Rechtsmittel verzichten, müssten wohl alternative Standorte für Schulhausprovisorien geplant werden. Die betroffenen Anwohner wünschen sich für Bülach eine nachhaltige und ganzheitliche Lösungen, wie sie sagen. Die Stadt Bülach äussert sich im Moment zum laufenden Verfahren nicht. Hanspeter Lienhart, Stadtrat und Leiter Ressort Planung und Bau: «Wir haben noch nicht entschieden, ob wir den Entscheid akzeptieren oder weiterziehen werden.»
Bettina Sticher
Auf diesen Parkplatz an der Schulhausstrasse in Bülach soll der Modulbau Lindenhof zu stehen kommen. Foto: Bettina Sticher
Gegen den Modulbau beim Bülacher Schulhaus Lindenhof gab es einen Rekurs. Dieser wurde nun vom Baurekursgericht gutgeheissen. Der Bau dürfte sich damit stark verzögern. Ob die Stadt den Entscheid weiterzieht, ist noch nicht entschieden. Über Baukredit wird Ende September abgestimmt.
Bülach. Bülach hat zu wenig Schulraum und das Problem wird sich die kommenden Jahre noch verschärfen. Denn es wird derzeit viel gebaut im Einzugsgebiet des Flughafens. Mit dieser Erkenntnis endet die Einigkeit der Stadt Bülach und der Rekurrenten bezüglich Modulbau Schulhaus Lindenhof. Diverse Anwohner haben in diesem Zusammenhang eine umfangreiche und detaillierte Mängelliste zusammengestellt. Spricht man einzelne Punkte an, wird schnell klar, dass die Situation mit denkmalgeschütztem Schulhaus, verkehrstechnischen Engpässen, zu wenig Schulraum in der ganzen Stadt und einer dem Bauboom offensichtlich hintennach hinkenden Schulraumplanung in der Stadt Bülach komplex ist.
Die Rekurrierenden haben schliesslich am 26. März gegen den Baurechtsentscheid der Stadt Bülach vom 17. Februar 2021 Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erhoben. Darin brachten sie diverse Rügen vor. Kritisiert werden unter anderem die fehlende Gesamtschau bei der Planung und Koordination des Umbaus mit der ungenügenden Verkehrssituation, eine mangelhafte Gestaltung des mehrstöckigen Modulbaublocks und fehlende Einordnung in die bauliche sowie landschaftliche Umgebung (das sich daneben befindenden Schulhaus B ist denkmalgeschützt), fehlende Überprüfung der Parkplatzsituation sowie lärmschutzrechtliche Aspekte. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat den Rekurs nun mit Urteil vom 26. August gutgeheissen und begründet dies im Wesentlichen mit der fehlenden Koordination mit dem erforderlichen Projekt zum Strassenverkehr. Der Entscheid richtete sich zwar gegen das ursprünglich zweistöckige Projekt, das mit rund 4,5 Millionen geschätzten Baukosten noch in der Kompetenz des Stadtparlamentes lag. Die Einwände sind aber die gleichen wie für den Plan, das Gebäude dreigeschossig zu erstellen. Der Rat hatte den Bau nämlich am 15. März um einen Stock und damit auch den Kredit dafür auf 6,12 Millionen Franken erhöht. Daher wird über die Schulraum-Erweiterung am 26. September an der Urne abgestimmt. Und es könnte sogar sein, dass diese wiederholt werden muss. Die Rekurrenten in Sachen Modulbau überlegen es sich zurzeit, auch gegen eine Aufstockung vorzugehen, falls sie, wie sie erklären, die Planung für unsorgfältig halten. Im Projektbeschrieb der Unterlagen zur Abstimmung kritisieren sie den Ausdruck «Minergie ähnlicher Standard», weil Minergie ein geschützter Begriff und der Standard nicht erfüllt sei. Zudem ist gemäss den beteiligten Anwohnern die Fassadenbekleidung mit Metallplatten nicht möglich, denn der Baurechtsentscheid habe eine verpflichtende Auflage vonseiten der SBB, auf Metallteile in der Fassade zu verzichten. Das als «Modulbau» deklarierte Schulhausprovisorium entspreche einem normalen Elementbau, bei dem ein zweites Leben an einem neuen Standort ausgeschlossen sei. Der Plan, dieses Provisorium nach 20 Jahren zu ersetzen, sei unökologisch und die Lebenszykluskosten sehr hoch.
Das Baurekursgericht begründet die Gutheissung des Rekurses damit, dass die Koordination des Bauvorhabens mangelhaft sei. Es müsse zwingend ein Strassenprojekt erstellt werden. Die Stadt muss nun zuerst ein strassengesetzliches Verfahren durchführen und den Entscheid dann zusammen mit dem neuen Bauentscheid eröffnen. Das alles hat zur Folge: Die Schulhauserweiterung wird sich zeitlich stark verzögern. Die Hoffnung, dass der Modulbau auf das Schuljahr 2022/2023 fertiggestellt werden kann, wie dies in den Abstimmungsunterlagen als frühest möglicher Termin genannt wird, dürfte sich damit wohl definitiv zerschlagen haben.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Sollte die Stadt Bülach auf ein Rechtsmittel verzichten, müssten wohl alternative Standorte für Schulhausprovisorien geplant werden. Die betroffenen Anwohner wünschen sich für Bülach eine nachhaltige und ganzheitliche Lösungen, wie sie sagen. Die Stadt Bülach äussert sich im Moment zum laufenden Verfahren nicht. Hanspeter Lienhart, Stadtrat und Leiter Ressort Planung und Bau: «Wir haben noch nicht entschieden, ob wir den Entscheid akzeptieren oder weiterziehen werden.»
Bettina Sticher
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