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Montag, 16. Mai 2022
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Der Warenmarkt iletzte Woche durfte in der Altstadt Bülach durchgeführt werden. Foto: Sibylle Ratz
Der Weihnachtsmarkt in der Bülacher Altstadt wurde dieses Jahr abgesagt, ebenso wie der Chlauseinzug. Es soll einen kleineren Markt bei der Stadthalle geben. Der Entscheid gefällt nicht allen in der Bevölkerung.
Bülach. Stadtparlamentarier Daniel Wülser regt sich schon seit längerem über die Zertifikatspflicht auf. Beim abgesagten Weihnachtsmarkt in der Altstadt von Bülach ganz besonders. Diese Woche hat ihn das Lokalfernsehen dazu interviewt. Wülser hat einen Antrag an den Stadtrat eingereicht, den Weihnachtsmarkt nicht als Veranstaltung, sondern als Markt zu deklarieren. Wäre er nämlich als Markt bewilligt worden, so hätten keine derart restriktiven Einschränkungen bestanden, wie jetzt als bewilligte «Veranstaltung», und der Weihnachtsmarkt hätte im gewohnten Rahmen stattfinden können. Auch auf verschiedenen Social-Media-Platt formen äussern sich Leute verärgert über den Entscheid.
Die Stadt stellt sich bei Nachfrage auf den Standpunkt, dass der Weihnachtsmarkt, wie man ihn traditionell kennt, aufgrund der umfassenden Auflagen nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt werden könne. «Der Markt wird aber deshalb nicht abgesagt. Vielmehr hat der Stadtrat einen Weg gesucht, der Bevölkerung trotzdem eine besinnliche und schöne Ersatzlösung zu präsentieren. Es findet daher ein etwas kleinerer Weihnachtsmärt auf dem Areal der Stadthalle statt», erklärt Roland Engeler, Abteilungsleiter Bevölkerung und Sicherheit von Bülach. Auch bei dieser Variante gilt jedoch die Zertifikatspflicht. Anstelle von drei Tagen wird der Anlass über vier Tage vom 25. bis und mit 28. November dauern. Der Stadtrat freue sich über diese Möglichkeit und ist überzeugt, dass auch dieser «Weihnachtsmärt» sehr schön, besinnlich und gut besucht sein werde.
Im Gegensatz zum traditionellen Weihnachtsmarkt handle es sich beim Warenmarkt um einen ganz normalen Markt, der auch deutlich einen Markt-Charakter aufweise. Der Warenmarkt habe kein Rahmenprogramm mit verschiedenen Attraktionen. Das ist auch der Grund, weshalb der Weihnachtsmarkt von der kantonalen Bewilligungsstelle als Veranstaltung und nicht als klassischer Markt eingestuft wird. Für Veranstaltungen gelte zudem ab 1000 Besucher pro Tag die strikte Zertifikatspflicht. Der Weihnachtsmarkt gilt deshalb als Veranstaltung, weil ein Rahmenprogramm Bestandteil ist. Die Bewilligungsstelle ist in diesem Fall beim Kanton Zürich und nicht beim Stadtrat. Direkte Anfragen zum Entscheid habe die Stadt hauptsächlich von den Vereinen und Standbetreibern bekommen. Dabei ging es vor allem um die Koordination und die geltenden Regeln am diesjährigen «Weihnachtsmärt». Negative Reaktionen kamen nur ganz vereinzelt. «Mehrheitlich sind die Rückmeldungen verständnisvoll bis hin zur Befürwortung und Lob für das verantwortungsvolle Handeln des Stadtrats», sagt Engeler. Das Konzept sieht jetzt ein eingezäuntes Areal vor, in welchem circa 50 Weihnachtsstände untergebracht werden können. Und der Samichlaus werde auch vor Ort sein. Zur Frage nach Alternativen antwortet Engeler: «Es gibt immer Alternativen. Die Frage stellt sich vielmehr nach dem Wie, dem Aufwand und der Machbarkeit.» Da der Weihnachtsmarkt aus den dargelegten Gründen als Veranstaltung gelte, muss die Zertifikatspflicht durchgesetzt werden. Das heisst, zum Markt müssen sämtliche Zugänge und Notausgänge unter Kontrolle von Sicherheitspersonal sein. «Das hätten wir in der Altstadt nicht mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen durchführen können. Daher freut sich der Stadtrat, für die Bevölkerung eine Ersatzlösung anbieten zu können.»
Sibylle Ratz
Der Warenmarkt iletzte Woche durfte in der Altstadt Bülach durchgeführt werden. Foto: Sibylle Ratz
Der Weihnachtsmarkt in der Bülacher Altstadt wurde dieses Jahr abgesagt, ebenso wie der Chlauseinzug. Es soll einen kleineren Markt bei der Stadthalle geben. Der Entscheid gefällt nicht allen in der Bevölkerung.
Bülach. Stadtparlamentarier Daniel Wülser regt sich schon seit längerem über die Zertifikatspflicht auf. Beim abgesagten Weihnachtsmarkt in der Altstadt von Bülach ganz besonders. Diese Woche hat ihn das Lokalfernsehen dazu interviewt. Wülser hat einen Antrag an den Stadtrat eingereicht, den Weihnachtsmarkt nicht als Veranstaltung, sondern als Markt zu deklarieren. Wäre er nämlich als Markt bewilligt worden, so hätten keine derart restriktiven Einschränkungen bestanden, wie jetzt als bewilligte «Veranstaltung», und der Weihnachtsmarkt hätte im gewohnten Rahmen stattfinden können. Auch auf verschiedenen Social-Media-Platt formen äussern sich Leute verärgert über den Entscheid.
Die Stadt stellt sich bei Nachfrage auf den Standpunkt, dass der Weihnachtsmarkt, wie man ihn traditionell kennt, aufgrund der umfassenden Auflagen nicht im gewohnten Rahmen durchgeführt werden könne. «Der Markt wird aber deshalb nicht abgesagt. Vielmehr hat der Stadtrat einen Weg gesucht, der Bevölkerung trotzdem eine besinnliche und schöne Ersatzlösung zu präsentieren. Es findet daher ein etwas kleinerer Weihnachtsmärt auf dem Areal der Stadthalle statt», erklärt Roland Engeler, Abteilungsleiter Bevölkerung und Sicherheit von Bülach. Auch bei dieser Variante gilt jedoch die Zertifikatspflicht. Anstelle von drei Tagen wird der Anlass über vier Tage vom 25. bis und mit 28. November dauern. Der Stadtrat freue sich über diese Möglichkeit und ist überzeugt, dass auch dieser «Weihnachtsmärt» sehr schön, besinnlich und gut besucht sein werde.
Im Gegensatz zum traditionellen Weihnachtsmarkt handle es sich beim Warenmarkt um einen ganz normalen Markt, der auch deutlich einen Markt-Charakter aufweise. Der Warenmarkt habe kein Rahmenprogramm mit verschiedenen Attraktionen. Das ist auch der Grund, weshalb der Weihnachtsmarkt von der kantonalen Bewilligungsstelle als Veranstaltung und nicht als klassischer Markt eingestuft wird. Für Veranstaltungen gelte zudem ab 1000 Besucher pro Tag die strikte Zertifikatspflicht. Der Weihnachtsmarkt gilt deshalb als Veranstaltung, weil ein Rahmenprogramm Bestandteil ist. Die Bewilligungsstelle ist in diesem Fall beim Kanton Zürich und nicht beim Stadtrat. Direkte Anfragen zum Entscheid habe die Stadt hauptsächlich von den Vereinen und Standbetreibern bekommen. Dabei ging es vor allem um die Koordination und die geltenden Regeln am diesjährigen «Weihnachtsmärt». Negative Reaktionen kamen nur ganz vereinzelt. «Mehrheitlich sind die Rückmeldungen verständnisvoll bis hin zur Befürwortung und Lob für das verantwortungsvolle Handeln des Stadtrats», sagt Engeler. Das Konzept sieht jetzt ein eingezäuntes Areal vor, in welchem circa 50 Weihnachtsstände untergebracht werden können. Und der Samichlaus werde auch vor Ort sein. Zur Frage nach Alternativen antwortet Engeler: «Es gibt immer Alternativen. Die Frage stellt sich vielmehr nach dem Wie, dem Aufwand und der Machbarkeit.» Da der Weihnachtsmarkt aus den dargelegten Gründen als Veranstaltung gelte, muss die Zertifikatspflicht durchgesetzt werden. Das heisst, zum Markt müssen sämtliche Zugänge und Notausgänge unter Kontrolle von Sicherheitspersonal sein. «Das hätten wir in der Altstadt nicht mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen durchführen können. Daher freut sich der Stadtrat, für die Bevölkerung eine Ersatzlösung anbieten zu können.»
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