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Montag, 16. Mai 2022
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Der geplante Surfpark in Regensdorf. Der Entscheid liegt nun beim Verwaltungsgericht
des Kantons Zürich. Visualisierung: zvg
Der Gemeinderat Regensdorf zieht den negativen Entscheid zum geplanten Freizeit- und Surfpark des kantonalen Baurekursgerichts an die nächste Instanz weiter.
Regensdorf. Die Gemeindeversammlung hat im März vor drei Jahren der für die Realisierung der Freizeit- und Erholungsanlage mit Surfpark erforderlichen Zonenplanänderung mit grossem Mehr zugestimmt. Dagegen rekurrierten verschiedene Personen.
Das Baurekursgericht hat mit seinem Entscheid vom 28. April (siehe «Furttaler» vom 6. Mai) in wesentlichen Fragen der Gemeinde Regensdorf Recht gegeben, wie die Exekutive in seiner Medienmitteilung vom letzten Mittwoch schreibt. Der Gemeinderat betont: «Das Baurekursgericht kam jedoch zum kaum nachvollziehbaren Entscheid, dass kein öffentliches Interesse an der Erstellung einer Freizeit- und Erholungsanlage inklusive einer Surfanlage in Regensdorf im Gebiet Wisacher bestehen soll.» Nach eingehender Prüfung des Urteils habe man entschieden, das Urteil weiterzuziehen. Man werde den Baurekursgerichtsentscheid in Sachen Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Erholungszonen Leematten und Wisacher (Projekt «waveup»), beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich anfechten.
Der Gemeinderat habe zwar grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen, dass das Baurekursgericht mit seinem Entscheid das Vorgehen der Gemeinde in weiten Bereichen bestätigt habe. Insbesondere habe die Instanz bestätigt, dass die Gemeinde mit dem regionalen Richtplaneintrag das richtige Verfahren gewählt habe. Ebenfalls habe das Baurekursgericht anerkannt, dass die für das Projekt benötigten Fruchtfolgeflächen in Regensdorf korrekt kompensiert werden können. Die Rekurse seien in diesen Punkten vollumfänglich abgelehnt worden, so der Gemeinderat.
Nicht einverstanden ist die Exekutive von Regensdorf jedoch mit der Auslegung des Baurekursgerichts zur Frage des öffentlichen Interesses an der geplanten polysportiven Sport- und Freizeitanlage. Man sei der Meinung, dass durchaus ein erhebliches – insbesondere demokratisch legitimiertes – überwiegendes öffentliches Interesse an der vom Souverän beschlossenen Erholungszone und der damit geplanten Nutzung bestehe. Auch das Furttal, der Kanton und der Regierungsrat stünden hinter dem Projekt, wird angemerkt. Allein dies zeige bereits deutlich auf, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehe, so ihr Standpunkt.
Laut Gemeinderat geniesst das Projekt einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung von Regensdorf. Mit dem Eintrag in den regionalen Richtplan entspreche es zudem auch einem ausgewiesenen Bedürfnis der gesamten Region Furttal. Betont wird ferner, dass das Projekt oder vielmehr dessen planungsrechtliche Grundlagen auch vom Kanton unter Mitwirkung der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz) und der Volkswirtschaftsdirektion (Amt für Mobilität, ehemals Amt für Verkehr) geprüft und durch den Gesamtregierungsrat genehmigt und die Richtplaneinträge dementsprechend rechtskräftig festgesetzt sind. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung und das Projekt «waveup» seien also fundiert geprüft worden. Die involvierten Ämter hätten eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen und seien zu einem diametral anders gelagerten Ergebnis als das Baurekursgericht gekommen, nämlich: Es bestehe ein öffentliches Interesse an der geplanten Freizeitanlage, so der Gemeinderat.
Fazit – aus den genannten Gründen habe man sich daher entschieden, den Entscheid des Baurekursgerichts durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Der Gemeinderat Regensdorf setze sich weiter mit Engagement für die geplante Anlage ein, heisst es abschliessend. ⋌(rs)
Der geplante Surfpark in Regensdorf. Der Entscheid liegt nun beim Verwaltungsgericht
des Kantons Zürich. Visualisierung: zvg
Der Gemeinderat Regensdorf zieht den negativen Entscheid zum geplanten Freizeit- und Surfpark des kantonalen Baurekursgerichts an die nächste Instanz weiter.
Regensdorf. Die Gemeindeversammlung hat im März vor drei Jahren der für die Realisierung der Freizeit- und Erholungsanlage mit Surfpark erforderlichen Zonenplanänderung mit grossem Mehr zugestimmt. Dagegen rekurrierten verschiedene Personen.
Das Baurekursgericht hat mit seinem Entscheid vom 28. April (siehe «Furttaler» vom 6. Mai) in wesentlichen Fragen der Gemeinde Regensdorf Recht gegeben, wie die Exekutive in seiner Medienmitteilung vom letzten Mittwoch schreibt. Der Gemeinderat betont: «Das Baurekursgericht kam jedoch zum kaum nachvollziehbaren Entscheid, dass kein öffentliches Interesse an der Erstellung einer Freizeit- und Erholungsanlage inklusive einer Surfanlage in Regensdorf im Gebiet Wisacher bestehen soll.» Nach eingehender Prüfung des Urteils habe man entschieden, das Urteil weiterzuziehen. Man werde den Baurekursgerichtsentscheid in Sachen Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, Erholungszonen Leematten und Wisacher (Projekt «waveup»), beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich anfechten.
Der Gemeinderat habe zwar grundsätzlich positiv zur Kenntnis genommen, dass das Baurekursgericht mit seinem Entscheid das Vorgehen der Gemeinde in weiten Bereichen bestätigt habe. Insbesondere habe die Instanz bestätigt, dass die Gemeinde mit dem regionalen Richtplaneintrag das richtige Verfahren gewählt habe. Ebenfalls habe das Baurekursgericht anerkannt, dass die für das Projekt benötigten Fruchtfolgeflächen in Regensdorf korrekt kompensiert werden können. Die Rekurse seien in diesen Punkten vollumfänglich abgelehnt worden, so der Gemeinderat.
Nicht einverstanden ist die Exekutive von Regensdorf jedoch mit der Auslegung des Baurekursgerichts zur Frage des öffentlichen Interesses an der geplanten polysportiven Sport- und Freizeitanlage. Man sei der Meinung, dass durchaus ein erhebliches – insbesondere demokratisch legitimiertes – überwiegendes öffentliches Interesse an der vom Souverän beschlossenen Erholungszone und der damit geplanten Nutzung bestehe. Auch das Furttal, der Kanton und der Regierungsrat stünden hinter dem Projekt, wird angemerkt. Allein dies zeige bereits deutlich auf, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehe, so ihr Standpunkt.
Laut Gemeinderat geniesst das Projekt einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung von Regensdorf. Mit dem Eintrag in den regionalen Richtplan entspreche es zudem auch einem ausgewiesenen Bedürfnis der gesamten Region Furttal. Betont wird ferner, dass das Projekt oder vielmehr dessen planungsrechtliche Grundlagen auch vom Kanton unter Mitwirkung der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz) und der Volkswirtschaftsdirektion (Amt für Mobilität, ehemals Amt für Verkehr) geprüft und durch den Gesamtregierungsrat genehmigt und die Richtplaneinträge dementsprechend rechtskräftig festgesetzt sind. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung und das Projekt «waveup» seien also fundiert geprüft worden. Die involvierten Ämter hätten eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen und seien zu einem diametral anders gelagerten Ergebnis als das Baurekursgericht gekommen, nämlich: Es bestehe ein öffentliches Interesse an der geplanten Freizeitanlage, so der Gemeinderat.
Fazit – aus den genannten Gründen habe man sich daher entschieden, den Entscheid des Baurekursgerichts durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Der Gemeinderat Regensdorf setze sich weiter mit Engagement für die geplante Anlage ein, heisst es abschliessend. ⋌(rs)
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