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Montag, 16. Mai 2022
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Die Gemeinde Regensdorf hat vor dem Verwaltungsgericht obsiegt. Bild: Getty Images/iStockphoto
Der Kanton Zürich muss Regensdorf über 4,2 Millionen Franken für die Heimfinanzierung von Kindern und Jugendlichen zurückerstatten. Die Gemeinde hat vor Verwaltungsgericht obsiegt.
Regensdorf. «Der grosse Einsatz und die Ausdauer haben sich ausbezahlt», sagt ein erleichterter Max Walter, Gemeindepräsident von Regensdorf. Seine Gemeinde und Erlenbach am Zürichsee haben nach über vierjährigem Verfahren in dritter Instanz vor dem kantonalen Verwaltungsgericht gewonnen. Sie haben ihre Forderungsansprüche erfolgreich gegen den Kanton Zürich durchsetzen können, wie die beiden Gemeinden in einer gemeinsamen Medienmitteilung von gestern schreiben. Demnach wurde der Kanton Zürich verpflichtet, Regensdorf einen Betrag von über 4,221 Millionen Franken sowie Zins von fünf Prozent ab Juli 2018 zu bezahlen. Auch Erlenbach erhält mehr als 1,132 Millionen Franken zuzüglich Zins ab genanntem Datum.
Gegenstand der beiden parallel geführten Gerichtsverfahren bilden Rückforderungen von Regensdorf und Erlenbach für bezahlte Versorgertaxen, welche bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen von den beiden Gemeinden finanziert worden waren.
Das Bundesgericht hat in zwei Leitentscheiden im Jahr 2016 bestimmt, dass anstelle der Gemeinden neu der Kanton Zürich für diese Kosten aufkommen müsse. Die Zürcher Gemeinden sahen sich daher in der Pflicht, die bereits bezahlten Versorgertaxen vom Kanton zurückzufordern.
Laut Mitteilung haben Regensdorf und Erlenbach deshalb in Absprache mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich und dem Kanton bereit erklärt, gegen den Kanton Zürich Pilotverfahren zu führen: Sie fordern die für die Jahre 2006 bis 2016 bezahlten Versorgertaxen zurück.
Das Verwaltungsgericht habe die Begehren aus Regensdorf und Erlenbach mit jeweiligem Urteil vom 28. März 2022 vollumfänglich gutgeheissen, wie die zwei Gemeinden jetzt mitteilen. Die vom Kanton geltend gemachten Einwände gegen die erhobenen Klagen habe das Verwaltungsgericht in vollem Umfang abgewiesen.
Entsprechend erleichtert zeigen sich die beiden Gemeindepräsidenten. Max Walter betont: «Die Urteile sind eindeutig und zeigen unmissverständlich auf, dass es nicht in Ordnung war, wie der Kanton mit den Gemeinden in dieser Angelegenheit umgegangen ist.» Sascha D. Patak, Gemeindepräsident Erlenbach, doppelt nach: «Das Urteil ist ein grosser Erfolg für die Gemeinden im Kanton Zürich. Die lange Verfahrensdauer hat viel Geduld und Durchhaltewillen von uns abverlangt. Umso erfreulicher ist das klare Verdikt des Verwaltungsgerichts zu Gunsten der Gemeinden.»
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es sei offen, ob der Kanton angesichts diverser für ihn ungünstiger Präjudizien überhaupt eine Beschwerde ans Bundesgericht ergreifen werde, schreiben die beiden Gemeinden in ihrer Mitteilung.
Beim Kanton ist das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) von Amtsinhaber André Woodtli für den geschilderten Fall zuständig. Das AJB ist der Bildungsdirektion von Regierungsrätin Silvia Steiner unterstellt. Auf Anfrage des «Furttalers» lässt die Kommunikationsabteilung der Bildungsdirektion verlauten, man sei dabei, das Urteil zu prüfen. Im Moment könne man keine Stellungnahme zum Inhalt und allfälligen weiteren Schritten nehmen.
Roger Strässle
Die Gemeinde Regensdorf hat vor dem Verwaltungsgericht obsiegt. Bild: Getty Images/iStockphoto
Der Kanton Zürich muss Regensdorf über 4,2 Millionen Franken für die Heimfinanzierung von Kindern und Jugendlichen zurückerstatten. Die Gemeinde hat vor Verwaltungsgericht obsiegt.
Regensdorf. «Der grosse Einsatz und die Ausdauer haben sich ausbezahlt», sagt ein erleichterter Max Walter, Gemeindepräsident von Regensdorf. Seine Gemeinde und Erlenbach am Zürichsee haben nach über vierjährigem Verfahren in dritter Instanz vor dem kantonalen Verwaltungsgericht gewonnen. Sie haben ihre Forderungsansprüche erfolgreich gegen den Kanton Zürich durchsetzen können, wie die beiden Gemeinden in einer gemeinsamen Medienmitteilung von gestern schreiben. Demnach wurde der Kanton Zürich verpflichtet, Regensdorf einen Betrag von über 4,221 Millionen Franken sowie Zins von fünf Prozent ab Juli 2018 zu bezahlen. Auch Erlenbach erhält mehr als 1,132 Millionen Franken zuzüglich Zins ab genanntem Datum.
Gegenstand der beiden parallel geführten Gerichtsverfahren bilden Rückforderungen von Regensdorf und Erlenbach für bezahlte Versorgertaxen, welche bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen von den beiden Gemeinden finanziert worden waren.
Das Bundesgericht hat in zwei Leitentscheiden im Jahr 2016 bestimmt, dass anstelle der Gemeinden neu der Kanton Zürich für diese Kosten aufkommen müsse. Die Zürcher Gemeinden sahen sich daher in der Pflicht, die bereits bezahlten Versorgertaxen vom Kanton zurückzufordern.
Laut Mitteilung haben Regensdorf und Erlenbach deshalb in Absprache mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich und dem Kanton bereit erklärt, gegen den Kanton Zürich Pilotverfahren zu führen: Sie fordern die für die Jahre 2006 bis 2016 bezahlten Versorgertaxen zurück.
Das Verwaltungsgericht habe die Begehren aus Regensdorf und Erlenbach mit jeweiligem Urteil vom 28. März 2022 vollumfänglich gutgeheissen, wie die zwei Gemeinden jetzt mitteilen. Die vom Kanton geltend gemachten Einwände gegen die erhobenen Klagen habe das Verwaltungsgericht in vollem Umfang abgewiesen.
Entsprechend erleichtert zeigen sich die beiden Gemeindepräsidenten. Max Walter betont: «Die Urteile sind eindeutig und zeigen unmissverständlich auf, dass es nicht in Ordnung war, wie der Kanton mit den Gemeinden in dieser Angelegenheit umgegangen ist.» Sascha D. Patak, Gemeindepräsident Erlenbach, doppelt nach: «Das Urteil ist ein grosser Erfolg für die Gemeinden im Kanton Zürich. Die lange Verfahrensdauer hat viel Geduld und Durchhaltewillen von uns abverlangt. Umso erfreulicher ist das klare Verdikt des Verwaltungsgerichts zu Gunsten der Gemeinden.»
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es sei offen, ob der Kanton angesichts diverser für ihn ungünstiger Präjudizien überhaupt eine Beschwerde ans Bundesgericht ergreifen werde, schreiben die beiden Gemeinden in ihrer Mitteilung.
Beim Kanton ist das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) von Amtsinhaber André Woodtli für den geschilderten Fall zuständig. Das AJB ist der Bildungsdirektion von Regierungsrätin Silvia Steiner unterstellt. Auf Anfrage des «Furttalers» lässt die Kommunikationsabteilung der Bildungsdirektion verlauten, man sei dabei, das Urteil zu prüfen. Im Moment könne man keine Stellungnahme zum Inhalt und allfälligen weiteren Schritten nehmen.
Roger Strässle
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