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Montag, 16. Mai 2022
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Vorderhand kein Surfen in Regensdorf, die Fans müssen ans Meer ausweichen. Bild: Pixabay
Das ist dicke Post für Regensdorf: Das kantonale Baurekursgericht hat bezüglich Surf- und Freizeitpark einen abschlägigen Entscheid geschickt.
Regensdorf. Eine wichtige Hürde hatte die Planung und Realisierung des Surf- und Freizeitparks in Regensdorf im März 2019 genommen. Eine deutliche Mehrheit befürwortete damals an der Gemeindeversammlung die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung und setzte unter anderem die Erholungszonen Wisacher und Leematten fest. Dies unter dem Vorbehalt, dass der regionale Richtplan grünes Licht erhält, was schliesslich auch geschah: Der Regierungsrat hat im letzten Jahr den regionalen Richtplan abgesegnet, Anfang August 2021 wurde die genannte Teilrevision von der Baudirektion genehmigt.
Es sah also alles bestens aus, hätten da nicht diverse Rekurrierende im letzten Herbst gegen das geplante Unterfangen Einspruch erhoben.
Bei der angefochtenen Teilrevision geht es darum, dass eine an die bereits bestehende Erholungszone Wisacher angrenzende, insgesamt rund 7,7 Hektaren grosse Fläche von der Landwirtschafts- in die Erholungszone umgezont wird. Auf besagtem Land ist eine Surfanlage mit weiteren Sportnutzungen wie Skateranlage oder Beachvolleyballfelder geplant, aber auch ein naturnah gestalteter Freizeitpark mit zahlreichen Bäumen. Klar, eine der Hauptattraktion mit Ausstrahlung über die Region hinaus wäre die Surfanlage, ein Wasserbecken mit künstlich erzeugten Wellen für Surferfans. Doch vor wenigen Tagen kam der Hammerschlag: «Zusammengefasst sind die Rekurse gutzuheissen, soweit darauf einzutreten ist», schreibt das kantonale Baurekursgericht in seinem Entscheid vom 28. April. Entsprechend seien der Beschluss der Gemeindeversammlung Regensdorf vom März 2019 sowie die Genehmigungsverfügung der kantonalen Baudirektion aufzuheben.
In wesentlichen Punkten habe die Gemeinde Regensdorf recht erhalten, sagt Gemeindepräsident Max Walter. Entgegen der Argumentation der Rekurrenten entschied das Gericht etwa, dass es keinen Eintrag in den kantonalen Richtplan brauche. Die Rekurrenten führten auch ins Feld, die Fruchtfolgefläche müsse geschont werden. Der involvierte Landwirt hat deswegen auch Schützenhilfe vom Zürcher Bauernverband erhalten, der sich über den jetzigen Ausgang freut. Allerdings hat bezüglich Fruchtfolgefläche das Baurekursgericht festgestellt, dass die Gemeinde ausreichend Landwirtschaftsland kompensieren könne. So wird die Leematten in Landwirtschaftsland umgezont.
An die Adresse der Gemeinde heisst es jedoch, es habe für die geplante Anlage keine vertiefte Interessensabklärung stattgefunden. Dem widerspricht Max Walter mehr als deutlich. Über den Rekursentscheid ist auch Pascal Brotzer von der Waveup AG alles andere als erfreut. Sein Unternehmen will die geplante Surfanlage in Regensdorf betreiben. Eine Stellungnahme wollte Waveup-Gründer Brotzer noch keine abgeben, denn am kommenden Montag werde er als Vertreter seines Unternehmens, der Gemeinderat Regensdorf sowie die Rechtsvertreter zusammensitzen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Max Walter geht davon aus, dass man den Entscheid weiterziehen werde, schliesslich habe die Gemeinde in vielen Punkten recht erhalten. Ihn stört aber auch, dass das Gericht einen politischen und nicht wirklich rechtlich begründeten Entscheid gefällt habe.
Roger Strässle⋌
Vorderhand kein Surfen in Regensdorf, die Fans müssen ans Meer ausweichen. Bild: Pixabay
Das ist dicke Post für Regensdorf: Das kantonale Baurekursgericht hat bezüglich Surf- und Freizeitpark einen abschlägigen Entscheid geschickt.
Regensdorf. Eine wichtige Hürde hatte die Planung und Realisierung des Surf- und Freizeitparks in Regensdorf im März 2019 genommen. Eine deutliche Mehrheit befürwortete damals an der Gemeindeversammlung die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung und setzte unter anderem die Erholungszonen Wisacher und Leematten fest. Dies unter dem Vorbehalt, dass der regionale Richtplan grünes Licht erhält, was schliesslich auch geschah: Der Regierungsrat hat im letzten Jahr den regionalen Richtplan abgesegnet, Anfang August 2021 wurde die genannte Teilrevision von der Baudirektion genehmigt.
Es sah also alles bestens aus, hätten da nicht diverse Rekurrierende im letzten Herbst gegen das geplante Unterfangen Einspruch erhoben.
Bei der angefochtenen Teilrevision geht es darum, dass eine an die bereits bestehende Erholungszone Wisacher angrenzende, insgesamt rund 7,7 Hektaren grosse Fläche von der Landwirtschafts- in die Erholungszone umgezont wird. Auf besagtem Land ist eine Surfanlage mit weiteren Sportnutzungen wie Skateranlage oder Beachvolleyballfelder geplant, aber auch ein naturnah gestalteter Freizeitpark mit zahlreichen Bäumen. Klar, eine der Hauptattraktion mit Ausstrahlung über die Region hinaus wäre die Surfanlage, ein Wasserbecken mit künstlich erzeugten Wellen für Surferfans. Doch vor wenigen Tagen kam der Hammerschlag: «Zusammengefasst sind die Rekurse gutzuheissen, soweit darauf einzutreten ist», schreibt das kantonale Baurekursgericht in seinem Entscheid vom 28. April. Entsprechend seien der Beschluss der Gemeindeversammlung Regensdorf vom März 2019 sowie die Genehmigungsverfügung der kantonalen Baudirektion aufzuheben.
In wesentlichen Punkten habe die Gemeinde Regensdorf recht erhalten, sagt Gemeindepräsident Max Walter. Entgegen der Argumentation der Rekurrenten entschied das Gericht etwa, dass es keinen Eintrag in den kantonalen Richtplan brauche. Die Rekurrenten führten auch ins Feld, die Fruchtfolgefläche müsse geschont werden. Der involvierte Landwirt hat deswegen auch Schützenhilfe vom Zürcher Bauernverband erhalten, der sich über den jetzigen Ausgang freut. Allerdings hat bezüglich Fruchtfolgefläche das Baurekursgericht festgestellt, dass die Gemeinde ausreichend Landwirtschaftsland kompensieren könne. So wird die Leematten in Landwirtschaftsland umgezont.
An die Adresse der Gemeinde heisst es jedoch, es habe für die geplante Anlage keine vertiefte Interessensabklärung stattgefunden. Dem widerspricht Max Walter mehr als deutlich. Über den Rekursentscheid ist auch Pascal Brotzer von der Waveup AG alles andere als erfreut. Sein Unternehmen will die geplante Surfanlage in Regensdorf betreiben. Eine Stellungnahme wollte Waveup-Gründer Brotzer noch keine abgeben, denn am kommenden Montag werde er als Vertreter seines Unternehmens, der Gemeinderat Regensdorf sowie die Rechtsvertreter zusammensitzen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Max Walter geht davon aus, dass man den Entscheid weiterziehen werde, schliesslich habe die Gemeinde in vielen Punkten recht erhalten. Ihn stört aber auch, dass das Gericht einen politischen und nicht wirklich rechtlich begründeten Entscheid gefällt habe.
Roger Strässle⋌
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