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Freitag, 19. August 2022
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Der Titel lautet: «Diese Teenager starben für Putin auf dem Schlachtfeld». Wir leiden in Wort und Bild mit, wie... weiterlesen
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Barbara Schaffner ist Gemeindepräsidentin von Otelfingen. Foto: pd
Im Dezember hat Otelfingen an der Gemeindeversammung über den Mehrwertausgleich zu befinden. Wir haben Gemeindepräsidentin Barbara Schaffner dazu einige Fragen gestellt.
Am 13. Dezember wird die Stimmbevölkerung von Otelfingen an der Gemeindeversammlung über den Mehrwertausgleich entscheiden. Können Sie kurz zusammenfassen, worum es bei diesem Geschäft geht?
Barbara Schaffner: Bei Auf- oder Umzonungen kann der Wert von Grundstücken beträchtlich steigen. Beim Mehrwertausgleich geht es darum, wie dieser Wertzuwachs aufgeteilt wird zwischen der Eigentümerschaft eines solchen Grundstücks und der Allgemeinheit, die diese Zonenänderung beschliesst.
Der Gemeinderat stellt den Antrag auf den maximal möglichen Abgabesatz. Tönt im ersten Moment nach mehr Ausgaben für die Landeigentümer. Bringt das denn für die Gemeinde Otelfingen Vorteile?
Es sind keine zusätzlichen Abgaben, die den Landeigentümern auferlegt werden, sondern es ist ein Aufteilen des Mehrwerts. Die Landeigentümer können ihren Anteil am Mehrwert realisieren und frei verwenden. Der Gemeindeanteil kommt zweckgebunden in einen Fonds.
Die Einnahmen aus dem kommunalen Mehrwertausgleich werden in einen Fonds fliessen. Was soll damit finanziert werden?
An der Gemeindeversammlung legt der Gemeinderat ein Fondsreglement vor, das dies alles regelt. Es kann eine breite Palette von Massnahmen (mit-)finanziert werden, die im weitesten Sinne der Aufwertung des öffentlichen Raums dienen. Beitragsgesuche können sowohl von Privatpersonen, juristischen Personen und auch der Gemeinde selber gestellt werden.
Nebst Mehrwertausgleich können Landeigentümer und die Gemeinde bilaterale Vereinbarungen treffen, welche in Städtebaulichen Verträgen festgehalten werden. Was genau wird dabei beschlossen und haben Sie bereits ein konkretes Projekt in der Gemeinde ins Auge gefasst, wo solch ein Vertrag Vorteile bringen würde?
Bei grösseren Überbauungen macht es Sinn, den Aussenraum gut zu planen und attraktiv zu gestalten. Eine solche Aufwertung des Quartiers oder der Strassenräume zugunsten der Öffentlichkeit kann in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen Bauherrschaft und Gemeinde vereinbart werden. Da diese Massnahmen mit Investitionen der Bauherrschaft verbunden sind, kann die Mehrwertabgabe um einen angemessenen Betrag reduziert werden. Konkret steht die Verhandlung eines Städtebaulichen Vertrags beim Gebiet Brühl Nord im Raum.
Zum Schluss die Frage, was genau haben die Stimmübergerinnen und Stimmbürger von Otelfingen für einen Vorteil, wenn Sie den Mehrwertausgleich in der vorgeschlagenen Form annehmen? Was bedeutet ein Nein?
Insgesamt kann man sagen, dass der Mehrwertausgleich die Attraktivität von Otelfingen steigert. Bei einem Nein müsste der Gemeinderat einen neuen Vorschlag für die Anpassung der Bau- und Zonenordnung erstellen. Wir sind wegen einem neuen Gesetz dazu verpflichtet, in der Bau- und Zonenordnung eine Aussage zum Mehrwertausgleich zu machen. Zudem wäre es nicht möglich, Städtebauliche Verträge abzuschliessen.
Judith Sacchi
Barbara Schaffner ist Gemeindepräsidentin von Otelfingen. Foto: pd
Im Dezember hat Otelfingen an der Gemeindeversammung über den Mehrwertausgleich zu befinden. Wir haben Gemeindepräsidentin Barbara Schaffner dazu einige Fragen gestellt.
Am 13. Dezember wird die Stimmbevölkerung von Otelfingen an der Gemeindeversammlung über den Mehrwertausgleich entscheiden. Können Sie kurz zusammenfassen, worum es bei diesem Geschäft geht?
Barbara Schaffner: Bei Auf- oder Umzonungen kann der Wert von Grundstücken beträchtlich steigen. Beim Mehrwertausgleich geht es darum, wie dieser Wertzuwachs aufgeteilt wird zwischen der Eigentümerschaft eines solchen Grundstücks und der Allgemeinheit, die diese Zonenänderung beschliesst.
Der Gemeinderat stellt den Antrag auf den maximal möglichen Abgabesatz. Tönt im ersten Moment nach mehr Ausgaben für die Landeigentümer. Bringt das denn für die Gemeinde Otelfingen Vorteile?
Es sind keine zusätzlichen Abgaben, die den Landeigentümern auferlegt werden, sondern es ist ein Aufteilen des Mehrwerts. Die Landeigentümer können ihren Anteil am Mehrwert realisieren und frei verwenden. Der Gemeindeanteil kommt zweckgebunden in einen Fonds.
Die Einnahmen aus dem kommunalen Mehrwertausgleich werden in einen Fonds fliessen. Was soll damit finanziert werden?
An der Gemeindeversammlung legt der Gemeinderat ein Fondsreglement vor, das dies alles regelt. Es kann eine breite Palette von Massnahmen (mit-)finanziert werden, die im weitesten Sinne der Aufwertung des öffentlichen Raums dienen. Beitragsgesuche können sowohl von Privatpersonen, juristischen Personen und auch der Gemeinde selber gestellt werden.
Nebst Mehrwertausgleich können Landeigentümer und die Gemeinde bilaterale Vereinbarungen treffen, welche in Städtebaulichen Verträgen festgehalten werden. Was genau wird dabei beschlossen und haben Sie bereits ein konkretes Projekt in der Gemeinde ins Auge gefasst, wo solch ein Vertrag Vorteile bringen würde?
Bei grösseren Überbauungen macht es Sinn, den Aussenraum gut zu planen und attraktiv zu gestalten. Eine solche Aufwertung des Quartiers oder der Strassenräume zugunsten der Öffentlichkeit kann in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen Bauherrschaft und Gemeinde vereinbart werden. Da diese Massnahmen mit Investitionen der Bauherrschaft verbunden sind, kann die Mehrwertabgabe um einen angemessenen Betrag reduziert werden. Konkret steht die Verhandlung eines Städtebaulichen Vertrags beim Gebiet Brühl Nord im Raum.
Zum Schluss die Frage, was genau haben die Stimmübergerinnen und Stimmbürger von Otelfingen für einen Vorteil, wenn Sie den Mehrwertausgleich in der vorgeschlagenen Form annehmen? Was bedeutet ein Nein?
Insgesamt kann man sagen, dass der Mehrwertausgleich die Attraktivität von Otelfingen steigert. Bei einem Nein müsste der Gemeinderat einen neuen Vorschlag für die Anpassung der Bau- und Zonenordnung erstellen. Wir sind wegen einem neuen Gesetz dazu verpflichtet, in der Bau- und Zonenordnung eine Aussage zum Mehrwertausgleich zu machen. Zudem wäre es nicht möglich, Städtebauliche Verträge abzuschliessen.
Judith Sacchi
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