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Freitag, 1. Juli 2022
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Wie Menschen und Tiere haben auch Pflanzen eine innere Uhr. Als Taktgeber steuert sie die wichtigsten Entwicklungsprozesse und sorgt dabei auch dafür, dass Pflanzen pünktlich ihre Blüten öffnen und schliessen. weiterlesen
Um den Kauf dieses Gebäudes samt dem Grundstück gibt es in der Gemeinde Regensdorf Streit. Foto: Ramona Kobe
Mit einer Stimmrechtsbeschwerde haben sich mehrere Personen in Regensdorf an den Bezirksrat gewandt. Sie finden es nicht rechtens, dass die Gemeinde ein Haus im Bieterverfahren kaufte. Das Geschäft geht jetzt an die Gemeindeversammlung.
Regensdorf. Als die Liegenschaft Hardegg im letzten Jahr zum Verkauf stand, hat die Gemeinde Regensdorf mitgeboten. Über maximal 5 Millionen Franken darf die Gemeinde ohne spezielle Genehmigung durch den Souverän, also die Stimmberechtigten, entscheiden. Der Kaufpreis lag aber bei über 12 Millionen Franken.
Aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde hat der Bezirksrat jetzt verfügt, dass das Geschäft nachträglich der Gemeindeversammlung unterbreitet werden muss. Wie Max Walter, Gemeindepräsident von Regensdorf, erklärt, ist das für den Gemeinderat kein Problem: «Jetzt können wir an der Gemeindeversammlung unsere Gründe für den Kaufentscheid darlegen.» Das Grundstück sei für die Entwicklung des Bahnhofs Süd entscheidend. «Ein kleiner Teil des Grundstücks wird gebraucht für die geplante Velounterführung, ein anderer Teil zur Realisierung des Busbahnhofes. Als Besitzer des Grundstücks sind wir jetzt in der Lage, die Entwicklung des Gebietes Bahnhof Süd sinnvoll anzustossen», sagt Walter. Ohne diesesPuzzleteil, ein zentrales Stück in der Planung, hatte die Gemeinde mit grösseren Problemen, Entschädigungsverhandlungen und Einspruchverfahren gerechnet. Nach vorgängiger juristischer Abklärung vertrat der Gemeinderat die Meinung, dass es sich beim Kauf um eine gebundene Ausgabe handle, die den Gemeinderat dazu berechtigt, die Ausgabenlimite von 5 Millionen Franken zu überschreiten. Das wurde im Stimmrechtsverfahren vom Bezirksrat jetzt anders beurteilt, der Kauf aber nicht für ungültig erklärt beziehungsweise nicht verfügt, diesen sofort rückgängig zu machen.
Walter sagt dazu: «Das Urteil des Bezirksrates tut uns nicht weh. Wenn er entschieden hätte, dass wir den Kauf umgehend rückgängig hätten machen müssen, wären wir voraussichtlich vor das Verwaltungsgericht gegangen.»
Im Rahmen des Bieterverfahrens bekam die Gemeinde den Zuschlag, obwohl sie nicht das höchste Gebot eingereicht hatte. «Die Verkäuferin sah die Notwendigkeit für die Gemeinde, dieses Areal für den Ausbau des Bahnhofs Süd zu erwerben.» Auf ihren Wunsch hin wurde der Kaufpreis anfänglich nicht kommuniziert, wie Walter erklärt. Bisher hatte die Gemeinde auch nicht über die Stimmrechtsbeschwerde informiert. «Wir haben immer wieder einmal solche Fälle. In der Regel erledigen sich die Streitigkeiten aber ohne Auswirkungen auf die Gemeinde», sagt Walter weiter. Deshalb kommuniziere man Beschwerden auch nur dann, wenn es Konsequenzen habe.
«Festzuhalten ist auch, dass wir mit einer vorgängigen Abstimmung über das Geschäft in einem Bieterverfahren gar keine Chance gehabt hätten, den Kauf überhaupt zu tätigen. Wenn bereits vorher klar ist, welche Limite wir haben, wissen das auch andere Interessenten.» Walter ist der Meinung, dass es sich um einen fairen Kaufpreis handelte, zumal es auch noch ein höheres Angebot gab. «Das Geld ist aus Sicht des Gemeinderates gut investiert, um eine nachhaltige, Entwicklung vom Bahnhof Süd zu ermöglichen.» Ohne den Kauf des Grundstücks zum jetzigen Zeitpunkt wären die Kosten dafür um einiges höher ausgefallen, ist Walter überzeugt.
Das Gemeindegesetz erlaubt den Gemeinden sogenannte «gebundene» Ausgaben zu tätigen, wenn sie durch Gerichtsentscheide oder durch (frühere) Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane verpflichtet sind, Aufgaben umzusetzen. Dann können sie finanzielle Limiten ausser acht lassen. Solche Entscheide sind immer wieder einmal umstritten, sind oft auch Ermessenssache und führen dann, wie in Regensdorf, zu Beschwerden oder Rekursen. (sira)
Sibylle Ratz
Um den Kauf dieses Gebäudes samt dem Grundstück gibt es in der Gemeinde Regensdorf Streit. Foto: Ramona Kobe
Mit einer Stimmrechtsbeschwerde haben sich mehrere Personen in Regensdorf an den Bezirksrat gewandt. Sie finden es nicht rechtens, dass die Gemeinde ein Haus im Bieterverfahren kaufte. Das Geschäft geht jetzt an die Gemeindeversammlung.
Regensdorf. Als die Liegenschaft Hardegg im letzten Jahr zum Verkauf stand, hat die Gemeinde Regensdorf mitgeboten. Über maximal 5 Millionen Franken darf die Gemeinde ohne spezielle Genehmigung durch den Souverän, also die Stimmberechtigten, entscheiden. Der Kaufpreis lag aber bei über 12 Millionen Franken.
Aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde hat der Bezirksrat jetzt verfügt, dass das Geschäft nachträglich der Gemeindeversammlung unterbreitet werden muss. Wie Max Walter, Gemeindepräsident von Regensdorf, erklärt, ist das für den Gemeinderat kein Problem: «Jetzt können wir an der Gemeindeversammlung unsere Gründe für den Kaufentscheid darlegen.» Das Grundstück sei für die Entwicklung des Bahnhofs Süd entscheidend. «Ein kleiner Teil des Grundstücks wird gebraucht für die geplante Velounterführung, ein anderer Teil zur Realisierung des Busbahnhofes. Als Besitzer des Grundstücks sind wir jetzt in der Lage, die Entwicklung des Gebietes Bahnhof Süd sinnvoll anzustossen», sagt Walter. Ohne diesesPuzzleteil, ein zentrales Stück in der Planung, hatte die Gemeinde mit grösseren Problemen, Entschädigungsverhandlungen und Einspruchverfahren gerechnet. Nach vorgängiger juristischer Abklärung vertrat der Gemeinderat die Meinung, dass es sich beim Kauf um eine gebundene Ausgabe handle, die den Gemeinderat dazu berechtigt, die Ausgabenlimite von 5 Millionen Franken zu überschreiten. Das wurde im Stimmrechtsverfahren vom Bezirksrat jetzt anders beurteilt, der Kauf aber nicht für ungültig erklärt beziehungsweise nicht verfügt, diesen sofort rückgängig zu machen.
Walter sagt dazu: «Das Urteil des Bezirksrates tut uns nicht weh. Wenn er entschieden hätte, dass wir den Kauf umgehend rückgängig hätten machen müssen, wären wir voraussichtlich vor das Verwaltungsgericht gegangen.»
Im Rahmen des Bieterverfahrens bekam die Gemeinde den Zuschlag, obwohl sie nicht das höchste Gebot eingereicht hatte. «Die Verkäuferin sah die Notwendigkeit für die Gemeinde, dieses Areal für den Ausbau des Bahnhofs Süd zu erwerben.» Auf ihren Wunsch hin wurde der Kaufpreis anfänglich nicht kommuniziert, wie Walter erklärt. Bisher hatte die Gemeinde auch nicht über die Stimmrechtsbeschwerde informiert. «Wir haben immer wieder einmal solche Fälle. In der Regel erledigen sich die Streitigkeiten aber ohne Auswirkungen auf die Gemeinde», sagt Walter weiter. Deshalb kommuniziere man Beschwerden auch nur dann, wenn es Konsequenzen habe.
«Festzuhalten ist auch, dass wir mit einer vorgängigen Abstimmung über das Geschäft in einem Bieterverfahren gar keine Chance gehabt hätten, den Kauf überhaupt zu tätigen. Wenn bereits vorher klar ist, welche Limite wir haben, wissen das auch andere Interessenten.» Walter ist der Meinung, dass es sich um einen fairen Kaufpreis handelte, zumal es auch noch ein höheres Angebot gab. «Das Geld ist aus Sicht des Gemeinderates gut investiert, um eine nachhaltige, Entwicklung vom Bahnhof Süd zu ermöglichen.» Ohne den Kauf des Grundstücks zum jetzigen Zeitpunkt wären die Kosten dafür um einiges höher ausgefallen, ist Walter überzeugt.
Das Gemeindegesetz erlaubt den Gemeinden sogenannte «gebundene» Ausgaben zu tätigen, wenn sie durch Gerichtsentscheide oder durch (frühere) Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane verpflichtet sind, Aufgaben umzusetzen. Dann können sie finanzielle Limiten ausser acht lassen. Solche Entscheide sind immer wieder einmal umstritten, sind oft auch Ermessenssache und führen dann, wie in Regensdorf, zu Beschwerden oder Rekursen. (sira)
Sibylle Ratz
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